Aktuell

Neue Mietobergrenzen ab 1. Januar 2020 - Neue Regelung bei den Betriebskosten

Im Wetteraukreis gelten ab 1. Januar 2020 die folgenden Mietobergrenzen:

Das sind die neuen Mietobergrenzen für den Wetteraukreis ab 1. Januar 2018:

Bad Vilbel, Karben, Bad Nauheim, Friedberg, Rosbach, Ober Mörlen, Wöllstadt, Niddatal
1 Person     420 Euro
2 Personen 440 Euro
3 Personen 560 Euro
4 Personen 630 Euro
5 Personen 725 Euro
Jede weitere Person 85 Euro

Altenstadt, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt
1 Person     375Euro
2 Personen 380 Euro
3 Personen 440 Euro
4 Personen 485 Euro
5 Personen 595 Euro
jede weitere Person 65 Euro

Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg
1 Person     385 Euro
2 Personen 365 Euro
3 Personen 415 Euro
4 Personen 460 Euro
5 Personen 515 Euro
Jeder weitere Person 60 Euro

Gedern, Hirzenhain, Kefenrod
1 Person     320 Euro
2 Personen 305 Euro
3 Personen 370 Euro
4 Personen 380 Euro
5 Personen 425 Euro
Jede weitere Person 55 Euro

 

Neu ist, dass die kalten Betriebskosten jeden Monat ausgezahlt werden und am Jahresende eine abschließende Endabrechnung erfolgt. Dafür müssen die entstandenen Kosten für das laufende Jahr nachgewiesen werden. Es gilt eine Angemessenheitsgrenze.
Die kalten Betriebskosten werden in folgender Höhe gezahlt:

1 Person     90 Euro
2 Personen 95 Euro
3 Personen 120 Euro
4 Personen 110 Euro
5 Personen 125 Euro
Jeder weitere Person 20Euro

 

Aktuell aus dem Landesverband

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