
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser!
Für DIE LINKE. ist es nicht hinnehmbar, dass in unserem Land immer mehr Menschen arm sind.
Angeblich nimmt ja die Arbeitslosigkeit ab. Doch die Zahl der Menschen, die prekär beschäftigt sind ist drastisch gestiegen. Leiharbeit und befristete Arbeitsverhältnisse bringen oft nicht genug Lohn zum Leben.
Im Wetteraukreis leben 27 000 Menschen, die als arm bezeichnet werden können. Sie haben weniger als 60% des durchschnittlichen Einkommens zur Verfügung.
Jede Kürzung der Sozialleistungen trifft sie besonders hart.
DIE LINKE. Fraktion im Kreistag greift dieses Thema immer wieder auf.
Mietobergrenzen
Vergleich von 2005, 2015, 2016, 2018, 2020
Bad Vilbel, Karben, Bad Nauheim
2005 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2018 1.1.2020
1 Person 285 Euro 320 Euro 360 Euro 410 Euro 420 Euro
2 Personen 370 Euro 370 Euro 380 Euro 420 Euro 440 Euro
3 Personen 430 Euro 450 Euro 480 Euro 505 Euro 560 Euro
4 Personen 490 Euro 505 Euro 520 Euro 565 Euro 630 Euro
5 Personen 550 Euro 570 Euro 595 Euro 630 Euro 725 Euro
Jede weitere Person:
60 Euro 80 Euro 80 Euro 85 Euro 85 Euro
Altenstadt
2005 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2018 1.1.2020
1 Person 265 Euro 285 Euro 310 Euro 335 Euro 375 Euro
2 Personen 340 Euro 340 Euro 330 Euro 340 Euro 380 Euro
3 Personen 395 Euro 375 Euro 415 Euro 420 Euro 440 Euro
4 Personen 450 Euro 445 Euro 460 Euro 485 Euro 485 Euro
5 Personen 505 Euro 480 Euro 495 Euro 540 Euro 595 Euro
jede weitere Person:
55 Euro 65 Euro 65 Euro 65 Euro 65 Euro
Friedberg
2005 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2018 1.1.2020
1 Person 265 Euro 320 Euro 360 Euro 410 Euro 420 Euro
2 Personen 340 Euro 370 Euro 380 Euro 420 Euro 440 Euro
3 Personen 395 Euro 450 Euro 480 Euro 505 Euro 560 Euro
4 Personen 450 Euro 505 Euro 520 Euro 565 Euro 630 Euro
5 Personen 505 Euro 570 Euro 595 Euro 630 Euro 725 Euro
Jede weitere Person:
55 Euro 80 Euro 80 Euro 85 Euro 85 Euro
Rosbach
2005 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2018 1.1.2020
1Person 265 Euro 320 Euro 360 Euro 410 Euro 420 Euro
2 Personen 340 Euro 370 Euro 380 Euro 420 Euro 440 Euro
3 Persoenen 395 Euro 450 Euro 480 Euro 505 Euro 560 Euro
4 Personen 450 Euro 505 Euro 520 Euro 565 Euro 630 Euro
5 Personen 505 Euro 570 Euro 595 Euro 630 Euro 725 Euro
Jede weitere Person:
55 Euro 80 Euro 80 Euro 85 Euro 85 Euro
Ober Mörlen, Wöllstadt, Niddatal
2005 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2018 1.1.2020
1Person 245 Euro 320 Euro 360 Euro 410 Euro 420 Euro
2 Personen 325 Euro 370 Euro 380 Euro 420 Euro 440 Euro
3 Personen 370 Euro 450 Euro 480 Euro 505 Euro 560 Euro
4 Personen 420 Euro 505 Euro 520 Euro 565 Euro 630 Euro
5 Personen 470 Euro 570 Euro 595 Euro 630 Euro 725 Euro
Jede weitere Person:
50 Euro 50 Euro 80 Euro 85 Euro 85 Euro
Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt
2005 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2018 1.1.2020
1 Person 245 Euro 285 Euro 310 Euro 335 Euro 375 Euro
2 Persoenen 325 Euro 340 Euro 330 Euro 340 Euro 380 Euro
3 Persoenen 370 Euro 375 Euro 415 Euro 420 Euro 440 Euro
4 Personen 420 Euro 445 Euro 460 Euro 485 Euro 485 Euro
5 Personen 470 Euro 480 Euro 495 Euro 540 Euro 595 Euro
Jede weitere Person:
50 Euro 65 Euro 65 Euro 65 Euro 65 Euro
Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg
2005 1.1.2015 1.1.201 6 1.1.2018 1.1.2020
1Person 245 Euro 280 Euro 305 Euro 345 Euro 385 Euro
2 Personen 325 Euro 310 Euro 300Euro 345 Euro 365 Euro
3 Personen 370 Euro 355 Euro 375 Euro 400 Euro 415 Euro
4 Personen 420 Euro 415 Euro 425 Euro 430 Euro 460 Euro
5 Personen 470 Euro 450 Euro 475 Euro 495 Euro 515 Euro
Jeder weitere Person:
50 Euro 65 Euro 65 Euro 60 Euro 60 Euro
Gedern, Hirzenhain, Kefenrod
2005 1.1.2015 1.1.2016 1.1.2018 1.1.2020
1 Person 245 Euro 260 Euro 275 Euro 310 Euro 320 Euro
2 Persoenen 325 Euro 310 Euro 295 Euro 300 Euro 305 Euro
3 Personen 370 Euro 360 Euro 360 Euro 345 Euro 370 Euro
4 Personen 420 Euro 345 Euro 380 Euro 385 Euro 380 Euro
5 Personen 470 Euro 365 Euro 390 Euro 415 Euro 425 Euro
Jede weitere Person;
50 Euro 55 Euro 55 Euro 55 Euro 55 Euro
Betriebskosten Pro Monat
werden ab dem 1. Januar 2020 mitausgezahlt und am Jahresende spitz abgerechnet:
Haushaltsgröße
1 Person 90 Euro
2 Personen 95 Euro
3 Personen 120 Euro
4 personen 110 Euro
5 Personen 125 Euro
jede weitere Person 20 Euro
Im Wetteraukreis gelten ab 1. Januar 2020 die folgenden Mietobergrenzen:
Das sind die neuen Mietobergrenzen für den Wetteraukreis ab 1. Januar 2018:
Bad Vilbel, Karben, Bad Nauheim, Friedberg, Rosbach, Ober Mörlen, Wöllstadt, Niddatal
1 Person 420 Euro
2 Personen 440 Euro
3 Personen 560 Euro
4 Personen 630 Euro
5 Personen 725 Euro
Jede weitere Person 85 Euro
Altenstadt, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt
1 Person 375Euro
2 Personen 380 Euro
3 Personen 440 Euro
4 Personen 485 Euro
5 Personen 595 Euro
jede weitere Person 65 Euro
Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg
1 Person 385 Euro
2 Personen 365 Euro
3 Personen 415 Euro
4 Personen 460 Euro
5 Personen 515 Euro
Jeder weitere Person 60 Euro
Gedern, Hirzenhain, Kefenrod
1 Person 320 Euro
2 Personen 305 Euro
3 Personen 370 Euro
4 Personen 380 Euro
5 Personen 425 Euro
Jede weitere Person 55 Euro
Neu ist, dass die kalten Betriebskosten jeden Monat ausgezahlt werden und am Jahresende eine abschließende Endabrechnung erfolgt. Dafür müssen die entstandenen Kosten für das laufende Jahr nachgewiesen werden. Es gilt eine Angemessenheitsgrenze.
Die kalten Betriebskosten werden in folgender Höhe gezahlt:
1 Person 90 Euro
2 Personen 95 Euro
3 Personen 120 Euro
4 Personen 110 Euro
5 Personen 125 Euro
Jeder weitere Person 20Euro
Mietobergrenzen überarbeiten!
Die Fraktion DIE LINKE. / Piraten stellt zur Kreistagssitzung am 12. Februar 2020 folgenden Antrag:
Der Kreistag möge beschließen:
Die Berechnungen zu den Mietobergrenzen des Wetteraukreises (Schlüssiges Konzept) werden bis Juni 2020 überarbeitet und treten ab 1. Juli 2020 neu in Kraft.
Ziel muss sein, die Differenz zwischen den laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und
den laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu schließen.
Insbesondere Bedarfsgemeinschaften mit Kindern darf kein Geld mehr vorenthalten werden.
Begründung:
Eine Kleine Anfrage der Linkspartei im Bundestag (Drucksache 19//13029) zeigt, dass im Wetteraukreis seit Jahren für eine maßgebliche Anzahl von Bedarfsgemeinschaften im SGB II Bezug die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft stark unterschritten werden.
Das Schlüssige Konzept der Mietobergrenzen des Wetteraukreises schafft es in seiner derzeitigen Verfasstheit nicht, die Differenz zwischen laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft und laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft in Deckung zu bringen.
Auch das aktuelle, ab 1. Januar 2020 gültige „Schlüssige Konzept“ ist nur seiner Form nach schlüssig erstellt. Es erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen im einfachen unteren (laut Gesetz NICHT einfachsten untersten, SGB II, §22) Wohnungsmarktsegment übernommen werden. Das Bundessozialgericht hat wiederholt darauf verwiesen, dass zu den ermittelten Obergrenzen auch wirklich Wohnungen frei und verfügbar sein müssen. Die Datenbasis des Wetteraukreises wird nicht allein dadurch besser, dass möglichst viele Daten zusammengetragen werden – zum Beispiel ein unverhältnismäßig hoher Anteil an veralteten Bestandsmieten. Frei und anmietbar sind Wohnungen, die auf dem Wohnungsmarkt verfügbar sind! Selbst formal schlüssig hergeleitete Mietobergrenzen werden im Laufe der Zeit zu niedrig sein.
So veröffentlichte die Bundesregierung am 5. September 2019 für den Wetteraukreis die unten aufgeführten Unterdeckungen für das Jahr 2018.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Unterdeckung besonders dann sehr hoch ist, wenn in der Bedarfsgemeinschaft Kinder leben! Es ist für Alleinerziehende eine deutliche Belastung, wenn im Jahr mehr als 1300 Euro für die Miete fehlen! Alle Parteien wollen etwas gegen Kinderarmut tun. Hier besteht die Möglichkeit dazu!
Zahlen der Bundesregierung für das Jahr 2018:
Bedarfsgemeinschaften insgesamt: 8.161
Davon mit der Unterkunftsart Miete: 7.316
Tatsächliche Kosten der Unterkunft: 43.871.006 Euro
Anerkannte Kosten der Unterkunft: 42.081.708 Euro
Differenz: 1.789.299 Euro
Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz: 1.518
Durchschnittliche Differenz bei den Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz: 1.179 Euro
Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz bei der Miete: 20.7 Prozent
Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind: 2.959
Davon mit der Unterkunftsart Miete: 2.789
Tatsächliche Kosten der Unterkunft: 21.405.974 Euro
Anerkannte Kosten der Unterkunft: 20.365.110 Euro
Differenz: 1.040.864 Euro
Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz: 736
Durchschnittliche Differenz bei den Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz: 1.415 Euro
Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz bei der Miete: 26.4 Prozent
Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften: 1.502
Davon mit der Unterkunftsart Miete: 1.412
Tatsächliche Kosten der Unterkunft: 9.904.156 Euro
Anerkannte Kosten der Unterkunft: 8.375.908 Euro
Differenz: 528.248 Euro
Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz: 397
Durchschnittliche Differenz bei den Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz: 1.329 Euro
Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz bei der Miete: 28.1 Prozent